SG-Metallbau Frankfurterstr.41 61206 Nieder-Wöllstadt |
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219 Telefax 0 60 34 - 939 234 e-Mail info@sg-metallbau.de |
Montage- und Reparatur- Schlosserarbeiten Meisterbetrieb |
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der SG-Metallbau | ||||||||
Für alle Geschäfte mit SG-Metallbau gelten die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese werden hier zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht und werden, im Falle eines Auftrages / Kaufs von beiden Parteien, Auftraggeber / Käufer, wie Auftragnehmer / Verkäufer, verbindlich anerkannt. | ||||||||
1. Vertragsvereinbarung Die Firma SG-Metallbau erkennt nur die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlich an. Die Vertragspartner kommen überein, dass die eventuell im Einzelfall vereinbarten Änderungen oder Ergänzungen nur durch ein schriftliches Dokument angelegt werden können. 2. Technische Daten In allen Fällen, in denen auf ein Angebot des Käufers eine Auftragsbestätigung der Firma SG-Metallbau folgt, ersetzen und annullieren die in der Auftragsbestätigung aufgeführten technischen Beschreibungen, Eigenschaften, Leistungen und Lieferbedingungen jede vorangehende, anders lautende Interpretation oder Vereinbarung sowohl mündlicher als auch schriftlicher Art. 3. Änderungsvorbehalt Die in den einzelnen Verkaufsangeboten ausgedrückten Daten und Eigenschaften können für eventuelle strukturelle Verbesserungen in der Qualität der angebotenen Werkstücke, Teile, Materialien und Maschinen geändert werden, die in jedem Fall die im Einverständnis mit dem Kunden gewählte Qualität und den Nutzungszweck beibehalten. 4. Preise Die Preise sind bis zur Lieferung fest und unveränderlich, mit Ausnahme des Falls, in dem unvorhergesehene und vom Verkäufer unabhängige Umstände (wie Anstieg der Lohn- oder Rohstoffkosten, bei Auftragsstellung noch nicht in Kraft getretene Steuern oder Abgaben) zu einer Verteuerung der Produktions- oder Ausführungskosten von über 10% des vereinbarten Preises führen. 5. Eigentumsvorbehalt Die gelieferten Produkte bleiben bis zum vollständigen Zahlungseingang beim Verkäufer Eigentum des Verkäufers. Die vorliegende Vertragsnorm wird nach dem deutschen Gesetz geregelt. Sollten Dritte die Geltendmachung irgendwelcher Rechte an den betreffenden Produkten beabsichtigen, hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich davon zu unterrichten bei sonstiger Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für Schäden, die dem Verkäufer durch den Käufer bzw. dessen Endabnehmer durch besagte Nichterfüllung entstehen. 6. Lieferung und Versand Sofern nicht anders vereinbart, versteht sich die Lieferung der Ware frei Werk / Aufstellungs- bzw. Montageort. Dies gilt auch, wenn vereinbart wurde, dass der Versand oder ein Teil des Versands vom Verkäufer durchgeführt wird. Die Gefahren gehen ab Versandaufgabe auf den Käufer über. Der Verkäufer haftet daher nach dem Gefahrenübergang nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den Verlust oder die Beschädigung der Ware. Der Käufer ist von der Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises nicht freigestellt, wenn der Verlust oder die Beschädigung der Ware nach dem Gefahrenübergang eintritt und nicht von einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Handlung des Verkäufers abhängt. 7. Montage Die Montage wird von einem bzw. mehreren Fachtechnikern des Verkäufers durchgeführt. Der Käufer ist verpflichtet, vor dem Eintreffen des Technikers alles Nötige vorzubereiten (Fundamente, Baumaßnahmen, Hydraulik- und Wasseranschlüsse, Druckluftanschlüsse, Netzstromleitung usw.). 8. Rücktritt vom Vertrag Der Verkäufer hat in folgenden Fällen das Recht, von vorliegendem Vertrag zurückzutreten, ohne den Käufer entschädigen zu müssen, mit Ausnahme der Rückzahlung erhaltener Anzahlungen: a) In Fällen von höherer Gewalt, die es dem Verkäufer ständig oder zumindest für einen Zeitraum von über 6 Monaten unmöglich machen, seinen Verpflichtungen nachzukommen. b) Wenn der unter Punkt 4 genannte Anstieg der Produktions- oder Ausführungskosten über 10% liegt und der Käufer die Vereinbarung eines neuen Preisniveaus ablehnt. c) Wenn die finanzielle Situation des Käufers offensichtlich prekär ist oder das Eigentum auf Dritte übergegangen ist. Der Käufer hat das Recht, vorliegenden Vertrag unter Anspruch auf die angezahlten Teilbeträge aufzulösen, sofern der Verkäufer sechs Monate ab dem vertraglich festgelegten Lieferdatum nicht mehr in der Lage ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen. Die Vertragspartner vereinbaren, dass der Vertrag unter Anspruch auf die angezahlten Teilbeträge auch dann als von Rechts wegen aufgelöst gilt, wenn mit der Ausführung des Vertrags bereits begonnen wurde. 9. Ausschluss der Haftung bis zur Abnahme Die Firma SG-Metallbau erklärt, dass sie keine Sicherheiten bietet und daher nicht für den unsachgemäßen Gebrauch der Gewerke ab der Lieferung oder von Teilen hierzu und während der gesamten Dauer der Montage und technischen Installation haftet. Der Käufer haftet daher für Personen- oder Sachschäden, die auf den Besitz oder den Betrieb der Gewerke oder Maschinen (und deren Bauteile) zurückzuführen oder damit verbunden sind, bis zur Abnahme der Gewerke oder Maschinen, sofern diese Tatbestände nicht einem vorsätzlichen oder fahrlässigen Handeln des Verkäufers zuzuschreiben sind. Bis zu diesem Moment bleibt die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen, auch bei Kleinanlagen, die bereits komplett und installationsfertig geliefert werden. In jedem Fall stellt der Abnahmeschein, der von den Technikern beider Vertragspartner unterzeichnet wird, den Beginn des technischen Kundendienstes der Garantiezeit dar, wie unter Punkt 10 der vorliegenden Geschäftsbedingungen festgelegt. 10. Anwendbares Recht Jede vorliegenden Vertrag betreffende Angelegenheit, die nicht ausdrücklich oder implizite durch die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstige zwischen den Vertragsparteien abgeschlossene Sondervereinbarungen Auflösung findet, wird nach dem Abkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenverkauf (Wiener Abkommen 1980) und bei darin nicht enthaltenen Regelungen nach bundesdeutschem Gesetz geregelt, dies betrifft auch den Eigentumsvorbehalt. 11. Gerichtsstand Für alle Streitigkeiten, die aus vorliegendem Vertrag resultieren oder damit verbunden sind, gilt ausschließlich der Gerichtsstand am Firmensitz des Verkäufers. Im Februar
2003 |
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